Sein Leben zu planen…

Eine Vorsorge für besondere Lebensumstände und natürlich auch für den Tod und die eigene Bestattung sollte von jedem getroffen werden.
Auch sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass die Angehörigen oder Vertrauenspersonen vom Vorhandensein entsprechender Willenserklärungen (z.B. Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorgevertrag) Kenntniss haben oder spätestens, wenn die getroffennen Verfügungen wirksam werden sollen Kenntniss erhalten.
Wenn man die Angehörigen nicht darüber informieren kann oder will, sollten diese Dokumente bei den persönlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunde, Familienstammbuch) aufbewahrt werden und Vertrauenspersonen (oder von Amtswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, z.B. Hausarzt, Pfarrer, Standesbeamte, etc.) vom Vorhandensein informiert werden.
Bei Testamenten ist eine Hinterlegung beim (für den Wohnsitz) zuständigen Nachlassgericht die beste Möglichkeit, da das Nachlassgericht bei Eintritt des Todes vom Standesamt informiert wird und so ein vorhandenes Testament immer gefunden wird.
Eine Bestattungsverfügung und ein Bestattungsvorsorgevertrag können ihren Zweck nicht erfüllen, wenn deren Vorhandensein im Todesfall nicht bekannt ist und sich deshalb niemand an diese Willenserkärungen halten kann!