Zweite amtsärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

🔍 Warum gibt es eine zweite Leichenschau im Krematorium?

Die zweite amtsärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben – und das aus gutem Grund:

Sie bestätigt nochmals die Identität, überprüft die Todesursache und schließt Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod aus.

⚖️ Da eine Einäscherung nicht rückgängig gemacht werden kann, sorgt dieser Schritt für maximale Sicherheit und Transparenz.

👉 Wichtig zu wissen:
Bei einer Erdbestattung ist diese zweite Untersuchung nicht erforderlich – hier genügt die erste Leichenschau.

🎥 Einen Einblick in den Ablauf gibt dieses Video aus dem Krematorium Meiningen:
https://youtu.be/kzFDFIIKSVU?si=0wZVCC-GpabS_6r2