Ihre würdevolle Begleitung im Trauerfall
Ein Trauerfall stellt Angehörige vor viele Herausforderungen – emotional wie organisatorisch. In einer solchen Ausnahmesituation brauchen Sie einen erfahrenen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Die Bestattungen Otto Volk GmbH in Kitzingen steht Ihnen in einem Sterbefall mit umfassender Betreuung zur Seite. Seit über 60 Jahren begleiten wir Menschen in schwierigen Zeiten – zuerst als Friedhofswärter, heute als erfahrenes und professionelles Bestattungsinstitut.Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur organisatorisch zu helfen, sondern Ihnen auch Raum und Zeit für Ihre Trauer zu geben. Ob bei der Ausstellung der Todesbescheinigung, der Organisation der Trauerfeier oder der Auswahl des passenden Blumenschmucks – wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben und gehen dabei sensibel und respektvoll mit Ihren Wünschen um.
Kompetenz und Erfahrung im Trauerfall – Unser Service für Sie
Im Sterbefall kommt es auf einen schnellen, aber zugleich würdevollen Ablauf an. Viele Schritte müssen koordiniert, Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
– den ersten behördlichen Schritten nach einem Todesfall
– dem Kontakt mit Ämtern und der Beschaffung notwendiger Dokumente (z. B. Todesbescheinigung)der Auswahl einer passenden Bestattungsform – ob Erd-, Feuer- oder Naturbestattung
– der Gestaltung und Durchführung der Trauerfeier inklusive individueller Blumendekoration
Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Beratung und individuelle Lösungen. Jeder Mensch ist einzigartig – genauso sollte auch der Abschied sein.
Bestattungsvorsorge – Entlastung für Ihre Angehörigen
Ein Sterbefall ist nicht nur mit Trauer verbunden, sondern auch mit vielen Entscheidungen, die Angehörige oft unter großem emotionalem Druck treffen müssen. Mit einer frühzeitigen Bestattungsvorsorge nehmen Sie Ihren Liebsten diese Last ab.In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen alle Wünsche, von der Bestattungsart bis zur musikalischen Begleitung der Trauerfeier. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen respektiert und umgesetzt werden. Und Ihre Angehörigen können sich im Trauerfall ganz auf den Abschied konzentrieren – ohne organisatorische Belastung.
Tradition und Vertrauen – Seit über 60 Jahren in Kitzingen
Seit den späten 1970er Jahren führen wir die Bestattungen Otto Volk GmbH als Familienunternehmen in Kitzingen. Unsere tiefe Verbundenheit mit der Region und die jahrzehntelange Erfahrung machen uns zu einem verlässlichen Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Bestattung. Wir stehen Ihnen in schweren Zeiten zur Seite – mit Mitgefühl, Kompetenz und einem offenen Ohr.
Lassen Sie sich jederzeit beraten
Im Trauerfall zählt jede Stunde. Rufen Sie uns jederzeit an oder kommen Sie persönlich vorbei – wir sind für Sie da. Lassen Sie sich unverbindlich beraten – auch zur Bestattungsvorsorge. Ihre Ansprechpartner bei Bestattungen Otto Volk GmbH in Kitzingen begleiten Sie einfühlsam auf Ihrem Weg.
Direkt kontaktierenFAQ – Häufig gestellte Fragen
Zunächst ist ein Arzt zu benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt. Danach können Sie uns direkt kontaktieren – wir übernehmen alle weiteren Schritte.
Wir kümmern uns um behördliche Formalitäten, organisieren die Trauerfeier, beraten zur Bestattungsart und unterstützen bei der Auswahl von Blumenschmuck und Musik.
In einem persönlichen Gespräch klären wir alle Ihre Wünsche zur Bestattung. Sie erhalten einen detaillierten Vorsorgevertrag, der rechtlich abgesichert ist.
Wir sind im Sterbefall rund um die Uhr für Sie erreichbar – telefonisch oder persönlich in Kitzingen.
Kontaktieren Sie uns!
Vor Ort
eine E-Mail oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Unterlagen die im Todesfall benötigt werden
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung / Leichenschauschein
- Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch (Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.)
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Grabnummer oder Grabbrief (sofern vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (sofern vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (sofern vorhanden)
- Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Kopien, sofern sie nicht beglaubigt sind, werden von Behörden nicht anerkannt.
Formalitäten, die von uns erledigt werden können.
- Todesbescheinigung besorgen und Gebühren auszulegen
- Sterbeurkunden beim Standesamt am Sterbeort besorgen
- Beratung bei der Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte
- Terminfestlegungen für die Trauerfeier und Beisetzung
musikalische Begleitung (z.B. Orgel, Streicher) für die Trauerfeier bestellen - Blumendekoration, Sarggebinde, Kränze und Gestecke für die Trauerfeier bestellen und termingerechtes Liefern zur Trauerfeier
- Dekoration der Kapelle/Feierhalle mit Lorbeerbäumen, Kerzenleuchtern und weiteren Dekorationselementen
- Trauerbriefe und später Danksagungen bestellen
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- Terminabsprachen mit dem Geistlichen oder weltlichen Redner
- Leichenschmaus nach der Beerdigung in einem Café oder Restaurant bestellen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen, berufsständischen Organisationen
Formalitäten, bei denen wir Sie unterstützen können
- Freunde und Bekannte benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
- Mietverträge (z.B. Wohnung) kündigen
- Telefon und Abonnements abbestellen
- Antrag auf Witwen/Witwer-Rente stellen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge und Lastschriftvollmachten bei Banken/Sparkassen kündigen oder ändern
- Auflösung/Kündigung von Bankkonten, Sparbüchern, Aktiendepots
- Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
Welche Dokumente werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
und die Todesbescheinigung, (wird durch den Haus- oder Notarzt ausgestellt)
Bei der Anzeige von Sterbefällen werden – beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes, abhängig vom Personenstand des/der Verstorbenen – folgende Urkunden benötigt:
Ledige
Heirat der Eltern bis 31.12.1957:
die Abstammungsurkunde des Verstorbenen selbst
Heirat der Eltern ab dem 01.01.1958:
beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern (wird in der Regel beim Wohnsitzstandesamt der Eltern geführt)
Geschiedene
Es ist entweder eine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil erforderlich oder eine neu ausgestellte Heiratsurkunde oder aktueller Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk.
Bei Eheschließung ab 01.01.1958 bis 31.12.2008 wird nur das Familienbuch fortgeführt. Daher ist. z. B. der Scheidungsvermerk in Spalte 8 des Familienbuches eingetragen, nicht aber im Heiratseintrag.
Bei Eheschließung ab 01.01.1958 befindet sich das Familienbuch in der Regel am Standesamt des Ortes zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Ausländer
Entsprechende Originalurkunden und Übersetzungen (in ISO-Norm durch vereidigte Übersetzer) und die Pässe des Verstorbenen.
Verheiratete
Heirat bis 31.12.1957: die Heiratsurkunde
Heirat ab dem 01.01.1958 bis 31.12.2009: beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (wird in der Regel am Standesamt der Eheschließung geführt)
Heirat ab dem 01.01.2010: die Eheurkunde
Verwitwete
Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten
Toterklärte
Nachzuweisen durch den Beschluß, Heiratsurkunde, Familienbuch
Vertriebene und Spätaussiedler
Zusätzlich zu Heiratsurkunden, Geburtsurkunden usw.: Registrierschein (Verteilschein) vom Bundesverwaltungsamt, evtl. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, evtl. § 94 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) Erklärung (ab 01.01.1993), geänderte Namensführung wäre möglich und denkbar (z. B. Ablegung Vatersname). Wenn vorhanden, ist es sinnvoll diese Unterlagen ebenfalls bereit zu halten:
– Grabnummer oder Grabstellennachweis
– Rentenanpassungsmitteilung
– Bestattungsvorsorgevertrag
– Versicherungsunterlagen