Vorsorge
Vorsorge – eine Sorge weniger
Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen. Wer heute schon an morgen denkt, schließt eigenverantwortlich einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, um die Angehörigen im Trauerfall nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen.
Seien Sie mutig und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Denn es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidung getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat.
So klären Sie zu Lebzeiten Ihre Wünsche und sichern das Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes.
Was halten Sie von dem Gedanken, Ihre letzte Feier auf Erden beizeiten selbst zu gestalten? Täglich sterben rund 2.500 Menschen in Deutschland. Das sind im Jahr ungefähr 913.000 Menschen.
Mehr als 75 % der Bevölkerung hat nicht vorgesorgt, wodurch viele Hinterbliebene vor großen Problemen stehen.
Um Ihrer Familie Entscheidungen z. B. über die Bestattungsart abzunehmen, können Sie mit uns einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen. In diesem wird festgelegt, in welcher Grabstätte die Beisetzung stattfinden soll, ob Erd-, Feuer-, See- oder Anonymbestattung. Dadurch werden Ihre Angehörigen erheblich entlastet. Die Kosten können durch bestehende Lebens- oder Sterbegeldversicherungen bzw. durch die Hinterlegung des Betrages auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk beglichen werden.
Sie haben dabei die absolute Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten Anweisungen werden in die Wege geleitet.
Wir beraten Sie gern und unverbindlich in unserer Geschäftsstelle oder bei Ihnen zuhause. Sie werden sach- und fachgerecht über all die Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden können.
Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich und kostenfrei.
Bei Testamenten ist eine Hinterlegung beim (für den Wohnsitz) zuständigenNachlassgericht die beste Möglichkeit, da das Nachlassgericht bei Eintritt des Todes vom Standesamt informiert wird und so ein vorhandenes Testament immer gefunden wird.
Eine Bestattungsverfügung und ein Bestattungsvorsorgevertrag können ihren Zweck nicht erfüllen, wenn deren Vorhandensein im Todesfall nicht bekannt ist und sich deshalb niemand an diese Willenserkärungen halten kann!